Erbschafts- und
Schenkungssteuer

Erbschaften und Schenkungen spielen in fast jeder Biografie eine Rolle. Eine Erbschaft oder eine Schenkung an den Ehe-/Lebenspartner oder die Kinder zieht eine ganze Reihe Fragen nach sich.

Die steuerlichen Anknüpfungspunkte erörtern wir ausführlich und zeigen bei Bedarf Gestaltungsmöglichkeiten auf, die in Zusammenarbeit mit Notaren und Rechtsanwälten aus Hamburg auf die erbrechtlichen Regelungen abgestimmt werden können. Für Zwecke der Aufsetzung eines Testamentes, die zivilrechtliche Erbfolgeberatung und die Berücksichtigung der gesetzlichen Erbfolgen und den sich hieraus ableitenden Rechtsverhältnissen wird die Hinzuziehung empfohlen.

Mit zunehmender Größe und Struktur des Vermögens erlangt auch das Steuerrecht vermehrt Bedeutung und stellt nicht selten auch den Dreh- und Angelpunkt der Nachfolgeüberlegungen dar.

Die Art und der Umfang des Vermögens, die Verwandtschaftsgrade aber auch Nachlassverbindlichkeiten spielen hierbei eine große Rolle.

Unternehmensnachfolge

Wenn Betriebe auf die nachfolgende Generation, an Mitarbeiter oder Außenstehende übertragen oder verkauft werden sollen, beraten wir den übergebenden oder den übernehmenden Vertragspartner in den mit der Nachfolge verbundenen Regelungen des Steuerrechts.

Nachfolgeplanung

Wir beraten bei der steuerlichen Nachfolgeplanung und bei der erbschaft- und schenkungsneuerlichen Optimierung der Erbfolgen und Schenkungen und werden auch bei der Erstellung von Erbschaftsteuererklärungen und bei der Besteuerung der Erbengemeinschaften sowie der Erbauseinandersetzung für den Mandanten tätig.

Unternehmen werden übertragen

Werden Unternehmen, Beteiligungen oder umfangreiches Immobilienvermögen verschenkt oder vererbt, wird die hiermit verbundene Erbschaftsteuerpflicht zu einem wichtigen Beratungs- und Gestaltungsfaktor.